Wohnungsräumung und Haushaltsauflösung

Eine Wohnungsräumung leert Wohnung, Keller und Estrich: Möbel und Hausrat werden abtransportiert und entsorgt. Wer eine Wohnung räumen lassen möchte, beschreibt hier Menge, Stockwerk und Termin. Bis zu drei Betriebe aus Ihrer Region erhalten die Anfrage und melden sich mit ihrer Offerte.

Ihre Postleitzahl steht dann schon im Formular.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Auftrag und Wunschtermin im Formular
  • Eingangsbestätigung per E-Mail
Fachmann trägt in einer fast leeren Wohnung mit Parkett einen Karton, daneben stehen Schachteln, ein aufgerollter Teppich und ein Stuhl

Kurz erklärt

Was ist eine Wohnungs­räumung?

Umfang
Möbel und Hausrat kommen aus der Wohnung, auf Wunsch auch aus Keller, Estrich und Garage. Der Betrieb transportiert alles ab und entsorgt, was sich nicht mehr verwenden lässt.
Begriffe
Haushaltsauflösung, Hausräumung und Entrümpelung meinen ähnliche Aufträge, Anbieter verwenden die Wörter unterschiedlich. Schreiben Sie deshalb in die Anfrage, was geräumt werden soll.
Nach einem Todesfall
Klären Sie vor dem Auftrag, ob die Erbschaft ausgeschlagen werden soll. Was vor dem Räumen zu klären ist, steht weiter unten.
Endreinigung
Sie folgt auf die Räumung, manche Anbieter übernehmen beides. Für die Reinigung allein gibt es die Umzugsreinigung.

Leistungsumfang

Was gehört zur Wohnungs­räumung?

Zur Wohnungsräumung gehören das Heraustragen von Möbeln und Hausrat, der Abtransport und die Entsorgung. Schweizer Anbieter nennen dazu Keller, Estrich und Garage. Schreiben Sie im Formular ins Feld «Auftrag», was geräumt werden soll.

Fachfrau und Fachmann tragen ein Sideboard aus Eiche durch ein helles Treppenhaus
  1. Räume

    • Wohnräume, Küche und Bad
    • Keller und Estrich
    • Garage und Gartenhaus
  2. Arbeiten

    • Möbel abbauen und heraustragen
    • Hausrat einpacken
    • Abtransport
  3. Entsorgung

    • Abfall und Wiederverwertbares getrennt
    • Gut Erhaltenes an Brockenhäuser oder soziale Stellen
    • Entsorgung des Rests
  4. Zum Abschluss

    • Räume leer und besenrein übergeben
  5. Nach Vereinbarung

    Im Feld «Auftrag» nennen

    • Bodenbeläge entfernen
    • Endreinigung für die Wohnungsabgabe
    • Anrechnung verwertbarer Gegenstände

Die Liste fasst zusammen, was Anbieter nennen. Was ein Betrieb übernimmt, steht in seiner Offerte. Schreiben Sie ins Feld «Auftrag» zum Beispiel: 3.5-Zimmer-Wohnung, 3. Stock mit Lift, Keller und Estrich voll, Abgabe Ende Monat. Soll ein Sofa oder ein Teppich bleiben, gibt es die Polsterreinigung und die Teppichreinigung.

Vor der Räumung

Was sortieren Sie vor der Räumung aus?

Alles, was nicht weg darf: Dokumente, Wertsachen, Schlüssel und Erinnerungsstücke. Nehmen Sie diese Dinge vor dem Termin aus der Wohnung oder stellen Sie sie in einen Raum, der nicht geräumt wird. Nach einem Todesfall klären Sie das zuerst mit der zuständigen Behörde.

Frau sortiert an einem Esstisch Ordner und Umschläge in Kartons, ein Fachmann mit Karton hört ihr zu
  • Dokumente: Ausweise, Verträge, Versicherungspolicen sowie Bank- und Steuerunterlagen. Schlüssel für Briefkasten, Keller und Garage brauchen Sie für die Abgabe.
  • Testament: Wer unter den Sachen einer verstorbenen Person ein Testament findet, muss es sofort der Behörde abgeben, auch wenn es ungültig scheint (ZGB Art. 556).
  • Wertsachen: Bargeld, Schmuck, Uhren, Münzen und Bilder. Prüfen Sie auch Schubladen, Bücher und Kleider.
  • Waffen und Munition: Waffen aus einer Erbschaft müssen im Kanton Zürich innert sechs Monaten mit Bewilligung übernommen oder an eine berechtigte Person übergeben werden. St. Gallen nennt eine Meldepflicht für Feuerwaffen im Erbfall. Fragen Sie die Kantonspolizei, bevor geräumt wird.
  • Fremdes Eigentum: Geliehene oder gemietete Sachen, zum Beispiel Router oder Pflegehilfsmittel. Nennen Sie sie dem Betrieb oder geben Sie sie vorher zurück.
  • Datenträger: Computer, Telefone und externe Festplatten. Sichern und löschen Sie die Daten, bevor die Geräte weggehen.

Zeigen Sie dem Betrieb vor dem Start, was bleibt, und halten Sie das in der Offerte fest.

Entsorgung

Wohin kommen Sperrgut und Elektrogeräte?

Sperrgut nimmt die Gemeinde an, meist gegen Gebühr, die Regeln sind je nach Ort anders. Elektrogeräte gehören laut BAFU weder in den Kehricht noch ins Sperrgut. Sonderabfall wie Farben oder Lösungsmittel geht an Verkaufsstellen oder Sammelstellen. Lassen Sie sich die Entsorgung in der Offerte nennen.

Sperrgut für Haushalte: vier Beispiele
OrtRegel
Stadt ZürichKostenpflichtige Abfuhr nach vereinbarter Aufladedauer, höchstens 60 Minuten pro Tag und Standort. Kein Stück über 2.5 m oder 40 kg, Sofas bis 2 m.
Stadt BernKostenpflichtiger Abholdienst vor dem Haus. Anmeldung bis 11.30 Uhr am Werktag vor der Abholung.
Region Luzern (REAL)Abgabe am Ökihof nach Gewicht, oder Sammeldienst mit einer Sperrgutmarke je 5 kg, höchstens 25 kg pro Stück.
Stadt BaselSperrgut braucht eine Vignette. Die Gebühr ist seit Januar 2026 höher.
  • Elektrogeräte: Händler, Hersteller und Importeure nehmen Geräte aus ihrem Sortiment gratis zurück, auch ohne Neukauf. Das BAFU zählt dazu Haushalts- und Kühlgeräte, Leuchten, Werkzeuge und Unterhaltungselektronik. Die Regel steht in der Verordnung VREG.
  • Sonderabfall: Farben, Lacke, Lösungsmittel, Säuren und Pflanzenschutzmittel gehören laut Kanton Zürich nie in den Kehricht oder die Kanalisation. Er nennt Verkaufsstellen, das Sonderabfallmobil bis 20 kg pro Jahr und die kantonale Sammelstelle. In Basel-Stadt nehmen Recyclingparks Sonderabfall von Haushalten bis 20 kg kostenlos an; Altmedikamente zählen dort dazu.
  • Brauchbares: Brockenstuben und Tauschzentren nehmen brauchbare Möbel meist gratis an, schreibt der Entsorgungsverband REAL. Ein Anbieter rät, vorher mit Fotos nachzufragen.

Mehrere Anbieter warnen vor Räumungen zu sehr tiefen Preisen: Die Entsorgung koste jeden Betrieb Geld, und Abfall könne illegal entsorgt werden. Lassen Sie sich nennen, wohin Sperrgut, Elektrogeräte und Sonderabfall kommen.

Todesfall

Räumung nach Todesfall: was klären?

Zuerst die Erbschaft. Wer sie ausschlagen will, hat dafür in der Regel drei Monate ab Kenntnis des Todes (ZGB Art. 567). Wer sich vorher in die Erbschaft einmischt oder Erbschaftssachen an sich nimmt, kann nicht mehr ausschlagen (ZGB Art. 571). Fragen Sie vor dem Räumungsauftrag die zuständige Behörde.

Mit dem Tod gehen Vermögen und Schulden auf die Erben über (ZGB Art. 560). Ob das Räumen schon als Einmischung gilt, beschreiben die Quellen unterschiedlich. Das Merkblatt des Kantons Thurgau nennt bei geplanter Ausschlagung «Keine Räumung der Wohnung» und keine Entnahme persönlicher Gegenstände. Zulässig sind dort das Kündigen der Wohnung und das Leeren von Kühlschrank und Briefkasten.

SRF nennt das Entsorgen wertloser Gegenstände unproblematisch. Wer beim Räumen Bilder oder Möbel verkauft oder verschenkt, kann laut SRF nicht mehr ausschlagen. Klären Sie deshalb auch eine Anrechnung in der Offerte vorher mit der Behörde.

  • Überblick: Erste Hinweise auf Schulden geben laut Kanton St. Gallen das Steueramt und das Betreibungsamt.
  • Inventar: In Basel-Stadt nimmt das Erbschaftsamt in jedem Fall ein Inventar auf. Im Kanton Bern meldet sich die Gemeinde in der Regel innert sieben Tagen für die Siegelung. Mit einem Inventar als Sicherungsmassregel beginnt die Frist erst mit dessen Abschluss (ZGB Art. 568). Fragen Sie, ob noch eine Aufnahme aussteht, bevor etwas die Wohnung verlässt.
  • Mehrere Erben: Sie verfügen über die Erbschaft gemeinsam (ZGB Art. 602). Holen Sie das Einverständnis aller schriftlich ein.
  • Mietvertrag: Er endet nicht mit dem Tod. Die Erben können mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen (OR Art. 266i). Bei Wohnungen sind das drei Monate auf einen ortsüblichen Termin (OR Art. 266c). Die Kündigungstermine stehen bei der Umzugsreinigung.
  • Heimzimmer: In vielen Institutionen muss es laut SRF innerhalb von 30 Tagen geräumt sein. Ist die Erbschaft noch offen, rät SRF zu einem Inventar mit der Heimleitung und dazu, die Sachen aufzubewahren.

Auskunft gibt die zuständige Behörde. Sie heisst je nach Kanton anders: Bezirksgericht in Zürich, Amtsnotariat in St. Gallen, Regierungsstatthalteramt in Bern, Erbschaftsamt in Basel-Stadt, Notariat im Thurgau. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Endreinigung

Räumung und Endreinigung: was zuerst?

Zuerst die Räumung, danach die Endreinigung, am Schluss die Abgabe an die Verwaltung. Die Reinigung braucht leere Räume, und bei der Rückgabe prüft die Vermieterschaft den Zustand der Wohnung (OR Art. 267a). Planen Sie die Termine deshalb vom Abgabetermin aus rückwärts.

Anbieter nennen oft eine besenreine Übergabe als Abschluss der Räumung. Ob das für die Abgabe reicht, steht im Mietvertrag. Fehlen dort Bestimmungen, ist die Wohnung laut Merkblatt des Mieterverbands samt Nebenräumen gründlich zu reinigen. Besenrein sehen vor allem Verträge in der Nordwestschweiz vor, Küche und Bad sind auch dort gründlich zu reinigen.

  • Nebenräume: Keller, Estrich, Briefkasten und Garage nennt der Mieterverband ausdrücklich. Nehmen Sie diese Räume in den Auftrag auf.
  • Wände: Poster, Kleber und Selbstklebehaken müssen laut Mieterverband weg. Klären Sie mit der Verwaltung, ob Sie Dübellöcher schliessen sollen.
  • Ein Auftrag oder zwei: Manche Anbieter räumen, entsorgen und reinigen. Schreiben Sie ins Feld «Auftrag», wenn Sie beides wünschen, und nennen Sie den Abgabetermin. Die Reinigung allein fragen Sie als Umzugsreinigung an.

Was die Verwaltung prüft und was im Protokoll steht, finden Sie im Abschnitt zur Wohnungsabgabe. Für ein verkauftes Haus gilt der Kaufvertrag: Laut einem Immobilienmakler muss es oft spätestens zur Übergabe leer und besenrein sein. Prüfen Sie die Frist, bevor Sie die Hausräumung planen.

Ablauf

Wie läuft die Wohnungsräumung ab?

Für die Anfrage brauchen Sie kein Konto. Den Auftrag vergeben Sie direkt an den Betrieb, dessen Offerte Sie annehmen.

  1. Anfrage erfassen

    Sie beschreiben Wohnung, Menge, Stockwerk und Lift und nennen einen Wunschtermin.

  2. Besichtigung oder Fotos

    Bis zu drei Betriebe aus Ihrer Region erhalten die Anfrage. Anbieter nennen eine Besichtigung vor Ort, Fotos oder ein Video als Grundlage der Offerte.

  3. Offerten vergleichen

    Lassen Sie sich nennen, ob der Preis fix ist, ob Entsorgung, Keller und Estrich enthalten sind und was angerechnet wird.

  4. Räumung und Kontrolle

    Gehen Sie am Schluss mit dem Team durch alle Räume, auch durch Keller und Estrich, und melden Sie Schäden sofort.

Offerten anfragen

Preis

Was kostet eine Wohnungs­räumung?

Die Kosten hängen von Menge, Stockwerk und Lift, Zugang, Entsorgung und Zustand der Wohnung ab. Anbieter rechnen mit einem Pauschalpreis nach Besichtigung oder nach Kubikmetern. Den Betrag für Ihre Wohnung nennen die Offerten.

Fachfrau schiebt drei Kartons auf einem Sackrolli zu einem offenen Lift
  1. Menge

    Mehrere Anbieter nennen zuerst die Menge: Je mehr entsorgt wird, desto höher sind Arbeitszeit und Gebühren. Manche rechnen in Kubikmetern.

  2. Stockwerk und Lift

    Zwei Anbieter nennen den vierten Stock ohne Lift als Beispiel für deutlich mehr Aufwand. Nennen Sie Stockwerk, Lift und Treppenhaus in der Anfrage.

  3. Zugang und Parkplatz

    Ein Anbieter nennt lange Tragewege, wenn das Fahrzeug nicht vor dem Haus stehen kann. Für Umzüge verlangt die Stadt Bern in der Innenstadt und im Halte- oder Parkverbot eine Bewilligung. In Zürich reserviert die Stadtpolizei Parkfelder mit Vorlauf. Fragen Sie, wer das übernimmt.

  4. Entsorgung

    Gebühren hängen von Gemeinde und Material ab. Lassen Sie sich bestätigen, dass die Entsorgung im Preis enthalten ist, und fragen Sie nach Sonderabfall.

  5. Zustand

    Ein Anbieter nennt mehr Zeit, Personal und Schutzmassnahmen bei stark gefüllten oder vernachlässigten Wohnungen. Beschreiben Sie den Zustand in der Anfrage.

  6. Zusatzarbeiten

    Bodenbeläge entfernen nennen zwei Anbieter als Mehraufwand. Fragen Sie auch nach dem Abbau von Möbeln und lassen Sie sich die Endreinigung als eigenen Posten nennen.

Wertanrechnung

Wie wird Verwertbares angerechnet?

Mehrere Anbieter ziehen den geschätzten Wert verkäuflicher Gegenstände vom Räumungspreis ab. Das heisst Wertanrechnung. Lassen Sie sich Räumungskosten und Anrechnung in der Offerte getrennt nennen, mit den einzelnen Gegenständen und ihrem Betrag.

Anbieter nennen Antiquitäten, Massivholz- und Designermöbel, Schmuck, Münzen und Sammlungen. Ein Anbieter zählt Massenmöbel, gebrauchte Matratzen und abgenutzte Polster zu dem, was keinen Marktwert hat. Ein anderer kauft Möbel grundsätzlich nicht an und gibt gut erhaltene an soziale Stellen weiter.

  • In der Offerte: welche Gegenstände angerechnet werden und mit welchem Betrag.
  • Verrechnung oder Auszahlung: Ein Anbieter nennt beides, die Auszahlung gegen Quittung.
  • Der Rest: was mit dem übrigen Hausrat geschieht und ob seine Entsorgung im Preis enthalten ist.

Lassen Sie wertvolle Stücke vor der Räumung von einem Fachgeschäft oder einem Auktionshaus schätzen. Nach einem Todesfall klären Sie zuerst die Erbschaft, bevor etwas angerechnet wird.

Fragen

Fragen zur Wohnungs­räumung

Was gehört ins Feld «Auftrag»?

Zimmerzahl, die Räume mit Keller, Estrich und Garage, die ungefähre Menge, Stockwerk, Lift und Parkmöglichkeit. Dazu der Abgabetermin, Sonderabfall und ob Sie eine Endreinigung wünschen. Im Feld «Zugang» genügt «ebenerdig» oder «weiss nicht». Fotos lassen sich im Formular nicht hochladen; manche Betriebe fragen danach.

Kann ich ein Haus oder nur den Keller anfragen?

Ja. Für eine Hausräumung nennen Sie zusätzlich Estrich, Garage und Gartenhaus. Für die Entrümpelung einzelner Bereiche schreiben Sie nur diese ins Feld «Auftrag», zum Beispiel Keller und Estrich.

Gibt es eine Wohnungsräumung gratis?

Selten. Anbieter nennen eine Gratis-Räumung nur, wenn der Wert des Hausrats die Kosten deckt. Brockenhäuser nehmen an, was sich verkaufen lässt. Auch ganze Räumungen laufen dort laut Anbietern meist über eine Offerte, und für den Rest fällt die Entsorgung an.

Wer bezahlt die Wohnungsräumung?

Wer den Auftrag erteilt. Laut Merkblatt des Kantons Thurgau haften Erben persönlich für alles, was sie in Auftrag gegeben haben. Nach dem Tod einer Mieterin oder eines Mieters gehen Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag laut Kanton St. Gallen auf die Erben über, auch die Räumung.

Wer räumt, wenn alle Erben ausschlagen?

Dann liquidiert das Konkursamt die Erbschaft (ZGB Art. 573). Den Schlüssel geben die Erben laut Kanton Thurgau dem Notariat oder dem Konkursamt. Das Erbschaftsamt Küssnacht empfiehlt, die Räumung mit dem Konkursamt zu besprechen. Die Vermieterschaft darf laut Kanton St. Gallen erst nach dessen Freigabe räumen.

Was gilt beim Umzug ins Pflegeheim?

Entscheidet die Person selbst, erteilt sie den Auftrag. Vertritt sie ein Beistand oder eine Beiständin, braucht es für die Liquidation des Haushalts und die Kündigung der Wohnung die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde (ZGB Art. 416).

Ist eine Zwangsräumung dasselbe?

Nein. Eine Zwangsräumung, auch Exmission genannt, ist laut der Mobiliar die behördlich durchgesetzte Räumung, wenn die Mieterschaft trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht. Hier geht es um Räumungen, die Sie selbst in Auftrag geben.

Wie viele Offerten erhalte ich?

Bis zu drei. Ihre Anfrage geht an höchstens drei Betriebe aus Ihrer Region. Wie viele es sind, hängt davon ab, welche Betriebe an Ihrem Ort räumen. Den Auftrag vergeben Sie direkt an den Betrieb Ihrer Wahl.