Reinigung für Verwaltungen
Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümerschaften fragen hier Treppenhausreinigung, Hauswartung und die Reinigung beim Mieterwechsel an, auch für mehrere Häuser. Bis zu drei Reinigungsbetriebe aus Ihrer Region erhalten die Anfrage und melden sich mit ihrer Offerte.
- Kostenlos und unverbindlich
- Mehrere Gebäude in einer Anfrage
- Eingangsbestätigung per E-Mail

Kurz erklärt
Was können Verwaltungen hier anfragen?
- Für wen
- Liegenschaftsverwaltungen, Verwaltungen von Stockwerkeigentum und Eigentümerschaften mit mehreren Mehrfamilienhäusern.
- Wiederkehrend
- Treppenhausreinigung und Hauswartung, mit Rhythmus und Startdatum im Formular.
- Einmalig
- Reinigung beim Mieterwechsel, Fenster, Fassade oder Baureinigung nach einem Umbau.
- Mehrere Häuser
- Eine Anfrage fasst mehrere Gebäude einer Region zusammen. Für eine andere Region stellen Sie eine eigene Anfrage.
Arbeiten
Welche Arbeiten vergeben Verwaltungen?
Im Formular stehen für Liegenschaften die wiederkehrende Reinigung der gemeinsamen Bereiche, die Hauswartung und einmalige Aufträge wie die Reinigung beim Mieterwechsel. Bereiche und Rhythmus wählen Sie an, einmalige Aufträge beschreiben Sie in eigenen Worten.

Treppenhaus, Lift und Eingang
Im Formular wählbar
Stufen, Podeste, Handlauf und Briefkästen im festen Rhythmus. Details stehen bei der Treppenhausreinigung.
Waschküche, Keller und Tiefgarage
Im Formular wählbar
Wählen Sie die Bereiche einzeln an und nennen Sie in der Nachricht, wie oft jeder gereinigt werden soll.
Hauswartung und Umgebung
Im Formular wählbar
Kontrollgänge und Winterdienst schreiben Sie in die Nachricht. Was ins Pflichtenheft gehört, steht bei der Hauswartung.
Reinigung beim Mieterwechsel
Als Auftrag beschreiben
Unter «Andere Reinigung» nennen Sie Zimmerzahl, Abgabe und Einzug. Der Abschnitt zum Mieterwechsel führt direkt dorthin.
Fenster, Storen und Fassade
Als Auftrag beschreiben
Für Fenster und Storen wie für die Fassade fragt das Formular zusätzlich nach dem Zugang.
Nach Umbau oder Räumung
Als Auftrag beschreiben
Die Baureinigung folgt auf einen Umbau, die Wohnungsräumung kommt vor die Reinigung einer vollen Wohnung.
Was ein Betrieb übernimmt, steht in seiner Offerte. Lassen Sie jede Arbeit mit ihrem Rhythmus aufführen.
Beschrieb je Objekt
Was gehört in den Beschrieb je Objekt?
Adresse, Grösse, Bereiche, Bodenbelag, Rhythmus und Zugang. Alle Betriebe erhalten denselben Text. Je vollständiger er ist, desto besser lassen sich die Offerten vergleichen.
| Angabe | Wo | Was Sie nennen |
|---|---|---|
| Grösse | Felder | Anzahl Gebäude oder Standorte, Wohnungen oder Einheiten |
| Bereiche | Auswahl | Treppenhaus und Lift, Eingang, Waschküche, Keller und Tiefgarage, Umgebung |
| Rhythmus | Auswahl | Einmalig bis täglich, dazu das Startdatum |
| Adresse | Nachricht | Je Haus Strasse und Ort, im Formular steht nur eine Postleitzahl |
| Aufbau | Nachricht | Stockwerke, Eingänge und ob es einen Lift gibt |
| Bodenbelag | Nachricht | Stein, Kunststein oder Kunststoff: Beläge vertragen nicht dieselben Mittel |
| Zugang und Zeiten | Nachricht | Wer die Schlüssel hat und wann gereinigt werden darf |
| Heutige Regelung | Nachricht | Wer heute reinigt, was ändern soll und welche Nachweise Sie brauchen |
Die Nachricht an die Betriebe fasst 2'000 Zeichen, Dateien nimmt das Formular keine an. Bei vielen Häusern nennen Sie die Spanne der Grössen und schicken die Objektliste den Betrieben, wenn sie sich melden.
Ein Beispiel für die Nachricht: «Drei Häuser in derselben Gemeinde. Haus 1: 8 Wohnungen, 4 Stockwerke, Lift, Stufen aus Kunststein. Haus 2: 12 Wohnungen, 2 Eingänge, Lift. Haus 3: 6 Wohnungen ohne Lift. Treppenhaus wöchentlich, Waschküche monatlich. Bitte Beträge je Haus offerieren.»
Ablauf
Wie vergeben Sie die Arbeiten?
Das Formular braucht keine Anmeldung. Den Vertrag schliessen Sie direkt mit dem Betrieb, dessen Offerte Sie annehmen.
Anfrage erfassen
Sie wählen die Leistung, geben Gebäude, Wohnungen, Bereiche, Rhythmus und Start an und schreiben die Angaben je Haus in die Nachricht.
Offerten vergleichen
Bis zu drei Reinigungsbetriebe aus Ihrer Region erhalten denselben Text und melden sich mit ihrer Offerte. Bitten Sie sie um Beträge je Haus.
Vertrag schliessen
Mit dem gewählten Betrieb halten Sie Arbeiten, Rhythmus, Schlüssel und die Meldung von Mängeln schriftlich fest.
Mietparteien informieren
Teilen Sie vor dem ersten Einsatz mit, wer ab wann reinigt. Neue Nebenkosten brauchen das amtliche Formular.
Koordination
Offerten für Ihre Liegenschaften
Benjamin Gerber gibt Ihre Anfrage an bis zu drei Reinigungsbetriebe aus Ihrer Region weiter. Ändern sich Gebäude, Bereiche oder Startdatum, erhalten dieselben Betriebe die Änderung. Fragen zum Ablauf beantwortet er per E-Mail.

Mieterwechsel
Wer reinigt beim Mieterwechsel?
Die ausziehende Mietpartei, soweit es der Mietvertrag verlangt. Die Verwaltung prüft die Wohnung bei der Rückgabe und meldet Mängel sofort. Einen Reinigungsbetrieb bestellt sie, wenn der Vertrag nur eine besenreine Abgabe vorsieht oder ein Umbau folgt.

| Fall | Wer reinigt | Was die Verwaltung tut |
|---|---|---|
| Gründliche Reinigung laut Vertrag | Die Mietpartei, selbst oder mit einer Umzugsreinigung | Prüft bei der Abgabe und meldet Mängel sofort |
| Besenrein mit Pauschale | Die Mietpartei besenrein, Küche und Bad gründlich | Bestellt die gründliche Reinigung der übrigen Wohnung |
| Umbau oder Sanierung folgt | Die Mietpartei besenrein, je nach Umfang der Arbeiten | Bestellt nach dem Umbau die Baureinigung |
Besenrein ist vor allem in der Nordwestschweiz üblich: Dort sehen laut Merkblatt des Mieterverbands die meisten Mietverträge diese Abgabe vor, und die Mietpartei zahlt der Vermieterschaft für die gründliche Reinigung eine Pauschale. Der Verband nennt CHF 6.— pro Quadratmeter. Oft liegt der Kündigungsbestätigung laut Merkblatt eine Liste der Reinigungsarbeiten bei.
Die Mietpartei gibt die Wohnung im Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (OR Art. 267). Mängel, für die sie einsteht, muss die Vermieterseite bei der Rückgabe prüfen und sofort melden. Sonst verliert sie ihre Ansprüche, ausser bei Mängeln, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren (OR Art. 267a). Halten Sie Reinigungsmängel im Abgabeprotokoll fest und fotografieren Sie sie, bevor ein Betrieb nachreinigt.
Eine Fachfirma vorschreiben können Sie der Mietpartei laut Mieterverband nicht: Klauseln, die für bestimmte Gegenstände eine Fachperson verlangen, sind unverbindlich. Die neue Mietpartei wiederum kann laut Helvetia eine nachträgliche Reinigung verlangen, wenn sie eine nicht saubere Wohnung übernimmt. Prüfen Sie die Wohnung deshalb auch vor dem Einzug.
Rund um die ortsüblichen Kündigungstermine sind die Reinigungsbetriebe schnell ausgebucht. Fragen Sie an, sobald Abgabe und Einzug feststehen. Das Formular steht dafür mit vorbereitetem Auftrag bereit: Sie ergänzen Zimmerzahl, Abgabe und Einzug.
Kosten
Wie vergleichen Sie die Offerten?
Legen Sie die Offerten je Liegenschaft nebeneinander: gleiche Arbeiten, gleicher Rhythmus, getrennte Beträge. Den Betrag für Ihre Häuser nennen die Offerten.

Beträge je Haus und je Arbeit
Bitten Sie um getrennte Beträge. Die Kosten lassen sich dann je Liegenschaft abrechnen, und was in die Nebenkosten gehört, bleibt erkennbar. Bei Stockwerkeigentum gelten eigene Regeln für Entscheid und Kosten.
Pauschale oder Stundenansatz
Reinigungsfirmen offerieren beides. Offerten mit einem Stundenansatz unter CHF 35.— gelten laut dem Branchenverband Allpura als unseriös (SRF Kassensturz, August 2024).
Besichtigung vor der Offerte
Allpura nennt sie als Merkmal seriöser Firmen. Bitten Sie die Betriebe, die Häuser vorher anzusehen, und klären Sie, wer den Zugang öffnet.
Rapport und Mängelmeldung
Fragen Sie, wie der Betrieb seine Einsätze festhält, wie Sie Mängel melden und bis wann er nachreinigt.
Vertretung und Schlüssel
Fragen Sie, wer bei Ferien oder Krankheit einspringt, wie der Betrieb Schlüssel verwahrt und ob seine Betriebshaftpflicht deren Verlust deckt.
Was der Gesamtarbeitsvertrag für Löhne und Vertrag bedeutet, steht bei der Gebäudereinigung.
Fragen
Fragen von Verwaltungen
Können wir mehrere Liegenschaften in einer Anfrage erfassen?
Ja, wenn sie in derselben Region liegen. Geben Sie die Anzahl Gebäude oder Standorte an und notieren Sie in der Nachricht je Haus Adresse, Wohnungen und Stockwerke.
Was gilt für Häuser in mehreren Regionen?
Stellen Sie je Region eine eigene Anfrage. Das Formular nimmt eine Postleitzahl auf, und die Anfrage geht an Reinigungsbetriebe, die dort arbeiten.
Können wir eine Objektliste hochladen?
Nein, das Formular nimmt keine Dateien an. Die Nachricht fasst 2'000 Zeichen. Schicken Sie eine längere Liste den Betrieben, wenn sie sich melden.
Wer schliesst den Vertrag?
Sie direkt mit dem Betrieb, dessen Offerte Sie annehmen. Klären Sie vorher, ob die Verwaltung oder die Eigentümerschaft unterschreibt.
Muss die ausziehende Mietpartei einen Reinigungsbetrieb beauftragen?
Nein. Sie reinigt nach Mietvertrag, selbst oder mit einem Betrieb. Verlangt die Vermieterschaft eine Spezialbehandlung durch eine Fachperson, kann die Mietpartei das laut Mieterverband ablehnen.
Der Hauswart geht in Pension. Wie fragen wir an?
Schreiben Sie zuerst auf, was er heute erledigt: Reinigung, Umgebung, Kontrollgänge und kleine Reparaturen. Dieses Pflichtenheft bildet die Grundlage der Anfrage für die Hauswartung.
Können wir Rapporte verlangen?
Ja. Schreiben Sie in die Nachricht, welche Nachweise Sie brauchen, zum Beispiel einen Rapport je Einsatz. Ob ein Betrieb das anbietet, steht in seiner Offerte.
Wie viele Offerten erhalten wir?
Bis zu drei. Ihre Anfrage geht an höchstens drei Reinigungsbetriebe aus Ihrer Region. Sie ist kostenlos und unverbindlich.
Liegenschaften
Leistungen für Liegenschaften
Für jede dieser Leistungen fragt das Formular nach den passenden Angaben.
