Gebäudereinigung für Ihr Unternehmen

Die Gebäudereinigung hält Büros, Läden und Gewerbeflächen nach einem festen Plan sauber, von täglich bis monatlich. Bis zu drei Reinigungsbetriebe aus Ihrer Region erhalten Ihre Anfrage und melden sich mit ihrer Offerte.

Ihre Postleitzahl steht dann schon im Formular.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Mehrere Standorte in einer Anfrage
  • Eingangsbestätigung per E-Mail
Reinigungsfachfrau wischt den Steinboden in der Eingangshalle eines Bürogebäudes

Kurz erklärt

Was ist Gebäudereinigung?

Objekte
Büros, Läden, Gewerbeflächen und Lager, auch an mehreren Standorten
Rhythmus
Von täglich bis monatlich, nach festem Plan. Einzelne Einsätze sind ebenfalls möglich.
Zeitfenster
Während der Arbeitszeit, früh morgens, abends oder am Wochenende
Liegenschaften
Für Mehrfamilienhäuser gibt es die Treppenhausreinigung und die Hauswartung.

Leistungsumfang

Was gehört zur Gebäudereinigung?

Zur Gebäudereinigung gehören in der Regel Arbeitsplätze, Sanitäranlagen, Küche oder Teeküche, Böden und gemeinsame Bereiche wie Empfang, Treppenhaus und Lift. Welche Räume dazugehören, wählen Sie im Formular.

Reinigungsfachmann wischt den Tisch in einem Sitzungszimmer
  1. Büros und Sitzungszimmer

    • Freie Arbeitsflächen und Ablagen
    • Staub auf Möbeln und Heizkörpern
    • Türgriffe und Lichtschalter
    • Böden gesaugt und feucht aufgenommen
    • Papierkörbe geleert
  2. Sanitär

    • WC, Urinale und Lavabos
    • Armaturen, Spiegel und Plättli
    • Seife und Papier nachgefüllt
    • Boden feucht aufgenommen
  3. Küche oder Teeküche

    • Abdeckung, Spüle und Armaturen
    • Fronten von Schränken und Geräten
    • Boden feucht aufgenommen
    • Abfall entsorgt
  4. Empfang, Treppenhaus und Lift

    • Eingang und Empfangstheke
    • Treppen und Handläufe
    • Liftkabine
    • Glastüren
  5. Lager, Werkstatt und Umgebung

    • Böden in Lager und Werkstatt
    • Zugang und Vorplatz
  6. Nach Vereinbarung

    Als Nachricht an die Betriebe

    • Fenster und Glasfronten
    • Storen und Fassade
    • Bodenpflege wie Spraypolieren oder Nachölen
    • Geschirr und Kaffeemaschine

Die Liste zeigt den üblichen Umfang. Was ein Betrieb übernimmt, steht in seiner Offerte. Räume und Bereiche wählen Sie im Formular einzeln, Fenster, Storen und Bodenpflege notieren Sie als Nachricht an die Betriebe.

Pflichten

Wer muss für saubere Räume sorgen?

Der Arbeitgeber. Gebäude, Räume, Arbeitsplätze und sanitäre Einrichtungen sind sauber und funktionstüchtig zu halten (Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Art. 37). Die Arbeit selbst kann er an einen Reinigungsbetrieb vergeben.

Reinigungsfachfrau wischt die Abdeckung in der Teeküche eines Büros

Für die Planung nennt die Wegleitung des SECO vier Punkte: wie oft gereinigt wird, wer verantwortlich ist, welche besonderen Bedingungen gelten und welche Arbeitsanleitungen das Personal braucht. In einem Journal lässt sich festhalten, welche Arbeiten ausgeführt wurden.

Auch wer die Reinigung vergibt, bleibt gefordert. Externe Firmen müssen auf die Gefahren im Betrieb aufmerksam gemacht werden. Und Reinigungsmaterial muss im Haus bleiben, falls die externe Firma einmal ausfällt.

Mieten Sie die Räume, klären Sie mit der Verwaltung, wer Treppenhaus, Lift und Umgebung reinigt. Im Formular wählen Sie nur die Bereiche, die der Betrieb übernehmen soll. Nach einem Umbau passt die Baureinigung.

Ablauf

Wie läuft die Gebäudereinigung ab?

Das Formular braucht keine Anmeldung. Den Vertrag schliessen Sie direkt mit dem Betrieb, dessen Offerte Sie annehmen.

  1. Anfrage erfassen

    Sie geben Fläche, Räume und Standorte an, dazu Rhythmus, Startdatum und die Zeiten, zu denen gereinigt werden darf.

  2. Begehung und Offerten

    Bis zu drei Reinigungsbetriebe aus Ihrer Region erhalten die Anfrage. Für eine verbindliche Offerte besichtigen sie die Räume in der Regel vor Ort.

  3. Vertrag und Plan

    Mit dem gewählten Betrieb halten Sie Räume, Intervalle, Zeitfenster, Schlüsselregelung und die Vertretung bei Ausfall schriftlich fest.

  4. Laufende Reinigung

    Das Reinigungsteam arbeitet nach dem vereinbarten Plan. Kontrollen und Änderungen besprechen Sie direkt mit dem Betrieb.

Offerten anfragen

Preis

Was kostet eine Gebäudereinigung?

Das hängt vor allem von Fläche, Nutzung und Rhythmus ab. Betriebe offerieren meist eine Monatspauschale oder einen Stundenansatz. Den Betrag für Ihr Objekt nennen die Offerten.

Reinigungsfachmann reinigt den Boden einer Werkhalle mit einer Scheuersaugmaschine
  1. Monatspauschale oder Stundenansatz

    Eine Pauschale ist ein fester Monatsbetrag und setzt einen genau beschriebenen Umfang voraus. Beim Stundenansatz zahlen Sie nach Aufwand; eine Obergrenze macht die Kosten planbar.

  2. Fläche und Nutzung

    Neben den Quadratmetern zählt, wie die Räume genutzt werden. Viele Sanitäranlagen und stark genutzte Küchen brauchen mehr Zeit als Einzelbüros.

  3. Rhythmus

    Häufige Einsätze dauern einzeln weniger lang, im Jahr fallen aber mehr Stunden an.

  4. Zeitfenster

    Nacht- und Sonntagsarbeit verursachen Lohnzuschläge: Der Gesamtarbeitsvertrag sieht 25 % für vorübergehende Nachtarbeit und 50 % für ausserordentliche Sonntagseinsätze vor.

  5. Zusatzarbeiten

    Storen- und Fassadenreinigung zählen laut GAV zur Spezialreinigung, mit einem höheren Mindestlohn: CHF 23.40 statt CHF 21.40 pro Stunde. Betriebe offerieren sie meist separat.

  6. Sehr tiefe Ansätze

    Offerten mit einem Stundenansatz unter CHF 35.— gelten laut dem Branchenverband Allpura als unseriös (SRF Kassensturz, August 2024).

Rhythmus

Wie oft sollte gereinigt werden?

Regelmässig. Einen festen Rhythmus schreibt das Gesetz nicht vor. Laut der Wegleitung des SECO hängt die Häufigkeit unter anderem vom Grad der Verschmutzung und von den Gesundheitsrisiken ab.

Im Formular wählen Sie einmalig, täglich, mehrmals pro Woche, wöchentlich, alle zwei Wochen oder monatlich. Täglich von Montag bis Freitag ergibt das 260 Einsätze im Jahr, wöchentlich 52. Die wiederkehrende Arbeit heisst in der Branche Unterhaltsreinigung.

Sanitär und Küche werden meist öfter gereinigt als Arbeitsplätze. Die Tabelle zeigt Anhaltswerte aus der Büroreinigung. Den passenden Plan für Ihr Objekt legen Sie mit dem Betrieb fest.

Übliche Intervalle in Büros
BereichRhythmus
Toiletten, Küche und Empfangtäglich
Hartböden feucht aufnehmenein- bis dreimal pro Woche
Teppiche saugenzwei- bis dreimal pro Woche
Teppiche tiefenreinigenein- bis zweimal pro Jahr
Archive und Randflächenmonatlich bis vierteljährlich

Storen und Fassaden sind in der Regel Einzelaufträge: Der Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche zählt sie zur Spezialreinigung, ebenso Fenster, wenn dafür technische Hilfsmittel nötig sind.

Fragen

Fragen zur Gebäudereinigung

Was ist der Unterschied zur Unterhaltsreinigung?

Gebäudereinigung ist der Oberbegriff. Die Unterhaltsreinigung ist ihr wiederkehrender Teil: Laut Gesamtarbeitsvertrag gehören dazu das regelmässige Entfernen von Schmutz und Abfall und die Pflege von Böden und Oberflächen. Einzelaufträge wie Bau-, Storen- oder Fassadenreinigung zählen zur Spezialreinigung.

Können wir mehrere Standorte in einer Anfrage erfassen?

Ja. Im Formular geben Sie die Anzahl Gebäude oder Standorte an. Die Adressen schreiben Sie ins Feld «Nachricht an die Betriebe».

Wird ausserhalb der Arbeitszeit gereinigt?

Das legen Sie fest: Im Formular wählen Sie während der Arbeitszeit, früh morgens, abends oder am Wochenende. Wird im laufenden Betrieb gereinigt, dürfen Ihre Mitarbeitenden laut SECO nicht gefährdet werden, zum Beispiel durch nasse Böden.

Besichtigt der Betrieb die Räume vor der Offerte?

In der Regel ja, vor allem für eine verbindliche Pauschale. Der Branchenverband Allpura nennt die Besichtigung vor der Offerte als Merkmal seriöser Firmen.

Was gehört in den Vertrag?

Räume und Flächen, Intervalle, Zeitfenster, Schlüsselregelung und die Vertretung bei Ferien oder Krankheit. Dazu Preis, Haftung für Reinigungsschäden, Laufzeit und Kündigungsfrist.

Wer stellt Geräte und Reinigungsmittel?

Das regelt der Vertrag. Klären Sie auch, wer Seife und Papier bezahlt. Etwas Material gehört ins Haus: Laut SECO müssen auch Betriebe, die die Reinigung auslagern, Material für einen Ausfall bereithalten.

Gilt für Reinigungsbetriebe ein Gesamtarbeitsvertrag?

Ja. In der Deutschschweiz gilt der Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche, allgemeinverbindlich bis Ende 2029. Seine Regeln zu Löhnen und Arbeitszeit gelten auch für kleine Betriebe.

Wie viele Offerten erhalte ich?

Bis zu drei. Ihre Anfrage geht an höchstens drei Reinigungsbetriebe aus Ihrer Region. Den Auftrag vergeben Sie direkt an den Betrieb Ihrer Wahl.

Unternehmen

Weitere Reinigungen für Unternehmen

Für jede dieser Leistungen fragt das Formular nach den passenden Angaben.