Spezialreinigung für Haus und Betrieb
Eine Spezialreinigung ist ein einzelner, abgeschlossener Auftrag: Fassade, Teppich, Polster, Solaranlage oder die Reinigung nach einem Wasserschaden. Bis zu drei Reinigungsbetriebe aus Ihrer Region erhalten Ihre Anfrage und melden sich mit ihrer Offerte.
- Kostenlos und unverbindlich
- Auftrag in eigenen Worten beschreiben
- Eingangsbestätigung per E-Mail

Kurz erklärt
Was ist eine Spezialreinigung?
- Definition
- Laut Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche eine in sich abgeschlossene Arbeit, die in der Regel als Einzelauftrag läuft.
- Beispiele
- Fassade, Storen, Baureinigung, Umzugsreinigung, Bodenbeläge sowie die Reinigung nach Brand- oder Wasserschäden.
- Abgrenzung
- Wiederkehrende Arbeiten nach festem Plan sind eine Unterhaltsreinigung. Kleider und Lederjacken gehören in eine Textilreinigung.
- Anfrage
- Sie beschreiben den Auftrag in eigenen Worten und wählen den Zugang: ebenerdig, bis etwa 3 m Höhe oder höher mit Gerüst, Hebebühne oder auf dem Dach.
Arbeiten
Welche Spezialreinigungen gibt es?
Acht dieser Arbeiten haben eine eigene Seite mit Umfang und Preisfaktoren. Für die übrigen wählen Sie im Formular «Andere Reinigung».
Fassadenreinigung
Fassaden, Vordächer und Dachrinnen. Für die Offerte zählt, ob ein Gerüst oder eine Hebebühne nötig ist.
AnfragenFensterreinigung
Glas, Rahmen und Simse, innen und aussen. Storen und Rollläden kommen auf Wunsch dazu.
AnfragenTeppichreinigung
Teppiche und Spannteppiche. Material und Art der Flecken gehören in den Beschrieb.
AnfragenPolsterreinigung
Sofas, Sessel und Matratzen. Nennen Sie den Bezugsstoff, etwa Mikrofaser oder Leder.
AnfragenSolaranlagenreinigung
Photovoltaik und Solarthermie, oft auf dem Dach. Den Zugang wählen Sie im Formular.
AnfragenBaureinigung
Reinigung nach Neubau oder Umbau. Im Formular beschreiben Sie den Bau und nennen einen Wunschtermin.
AnfragenUmzugsreinigung
Gründliche Reinigung der leeren Wohnung vor der Abgabe. Das Formular fragt nach Zimmerzahl und Abgabetermin.
AnfragenBodenbeläge
Erst- und Schutzbehandlungen sowie die Sanierung von Belägen. Nennen Sie Belag und Fläche im Feld «Auftrag».
AnfragenNach Brand oder Wasserschaden
Reinigung der betroffenen Räume. Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Versicherung.
Anfragen
Einordnung
Was unterscheidet sie vom Unterhalt?
Die Art des Auftrags. Die Unterhaltsreinigung besteht laut Gesamtarbeitsvertrag aus regelmässig wiederkehrenden, einfachen Arbeiten. Die Spezialreinigung ist in sich abgeschlossen und läuft in der Regel als Einzelauftrag.
| Punkt | Unterhaltsreinigung | Spezialreinigung |
|---|---|---|
| Auftrag | regelmässig wiederkehrend | abgeschlossen, in der Regel einzeln |
| Arbeiten laut Vertrag | Schmutz und Abfälle entfernen, Böden und Oberflächen pflegen | Bau, Umzug, Storen, Fassade, Erst- und Schutzbehandlungen, Bodenbeläge, Brand- und Wasserschäden |
| Mindestlohn pro Stunde, 2026 und 2027 | CHF 21.40, mit anerkannter Weiterbildung CHF 22.90 | CHF 23.40, mit anerkannter Weiterbildung CHF 24.90 |
| Im Formular | Fläche, Bereiche, Rhythmus und Start | Auftrag, Zugang und Wunschtermin |
Für die Spezialreinigung braucht es laut Vertrag vielfach zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen und Sicherheitsausbildungen. Bei Fenstern entscheidet der Auftrag: Innerhalb einer Unterhaltsreinigung und ohne technische Hilfsmittel zählen sie zum Unterhalt, sonst zur Spezialreinigung.
Teppiche, Polster und Solaranlagen nennt der Vertrag nicht. Seine Liste ist mit «insbesondere» offen, und das Shamponieren von Bodenbelägen zählt er zur Pflege im Unterhalt. Auf dieser Website stehen die drei bei der Spezialreinigung, weil sie einzeln angefragt werden.
Ablauf
Wie fragen Sie eine Spezialreinigung an?
Das Formular braucht keine Anmeldung. Den Auftrag vergeben Sie direkt an den Betrieb, dessen Offerte Sie annehmen.
Arbeit wählen
Das Formular fragt zuerst, für wen die Reinigung ist. Danach wählen Sie die Arbeit oder «Andere Reinigung».
Auftrag beschreiben
Im Feld «Auftrag» stehen Material, Menge und Verschmutzung. Dazu kommen der Zugang und ein Wunschtermin.
Offerten vergleichen
Bis zu drei Reinigungsbetriebe aus Ihrer Region erhalten die Anfrage und melden sich mit ihrer Offerte. Bitten Sie sie, die Arbeit vorher anzusehen.
Koordination
Offerten für Ihre Spezialreinigung
Benjamin Gerber gibt Ihre Anfrage für die Spezialreinigung an bis zu drei Reinigungsbetriebe aus Ihrer Region weiter. Ändert sich der Auftrag oder der Termin, erhalten dieselben Betriebe die Änderung. Fragen zum Ablauf beantwortet er per E-Mail.

Preis
Was kostet eine Spezialreinigung?
Die Kosten einer Spezialreinigung hängen in der Schweiz von Arbeit, Material, Menge und Zugang ab. Den Betrag für Ihren Auftrag nennen die Offerten. Auf den Seiten der einzelnen Arbeiten steht, was dort den Preis bestimmt.

Material und Verschmutzung
Nennen Sie beides im Feld «Auftrag», zum Beispiel Wollteppich mit Rotweinflecken oder Putz mit Algen.
Menge
Quadratmeter, Stückzahl oder Anzahl Fenster. Das Formular nennt als Beispiel «zwei Teppiche 2 × 3 m» und «Fassade rund 120 m²».
Zugang
Fragen Sie, ob Gerüst oder Hebebühne im Betrag enthalten sind. Im Formular wählen Sie ebenerdig, bis etwa 3 m Höhe oder höher.
Mindestlohn
Der Gesamtarbeitsvertrag setzt den Mindestlohn der Spezialreinigung CHF 2.— pro Stunde über den der Unterhaltsreinigung.
Schriftlich vor Beginn
Lassen Sie sich Betrag und Umfang schriftlich geben, bevor die Arbeit beginnt. Woran man fragwürdige Angebote erkennt, steht bei der Fassadenreinigung (Besuche an der Haustür) und der Teppichreinigung (Flyer und Aktionspreise).
Brand und Wasser
Was tun nach Brand oder Wasserschaden?
Zuerst die Versicherung, dann die Reinigung. Eigentümerschaften und Verwaltungen melden den Schaden der Gebäudeversicherung. Mietparteien informieren die Eigentümerschaft oder Verwaltung und ihre Hausratversicherung. Besprechen Sie die Reinigung, bevor Sie einen Betrieb beauftragen.

- Betreten: Nach einem Brand klären Sie vor Ort mit der Einsatzleitung, ob das Gebäude freigegeben ist (GVZ, Faktenblatt «Nach einem Brand»).
- Melden: Die GVZ bittet um eine Meldung so schnell wie möglich. Schäden durch Leitungsbruch, Rückstau oder Grundwasser melden Sie im Kanton Zürich der privaten Gebäudewasser- oder Hausratversicherung.
- Fotografieren: Die Mobiliar rät, den Schaden aus verschiedenen Perspektiven festzuhalten und nur das Nötigste zu verändern.
- Folgeschäden verhindern: Notabdeckungen, Abpumpen, Grobreinigung und Trocknung brauchen bei der GVZ keine Freigabe. Sie übernimmt die Kosten, wenn die Massnahmen zweckmässig und angemessen sind.
- Reinigen: Bei starker Verschmutzung rät die GVZ zu einer professionellen Firma.
Nach einem Brand setzen sich Schadstoffe laut GVZ mit Russ und Asche an Böden, Wänden und Möbeln fest. Über Rauch und verschleppten Russ gelangen sie auch in Räume, die der Brand nicht direkt getroffen hat. Diese Angaben stammen aus dem Kanton Zürich. Was in Ihrem Kanton gilt, sagt Ihre Versicherung.
Wurde das Gebäude vor 1990 erstellt, nennen Sie dem Betrieb das Baujahr: Laut Suva ist dort mit Asbest zu rechnen.
Für die Reinigung danach steht das Formular mit vorbereitetem Auftrag bereit. Es führt zu Offerten. Für Notmassnahmen wenden Sie sich an Ihre Versicherung.
Fragen
Fragen zur Spezialreinigung
Ist die Umzugsreinigung eine Spezialreinigung?
Ja, laut Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche. Das Formular führt sie trotzdem bei «Privat», weil es dort nach Zimmerzahl und Abgabetermin fragt.
Zählt die Fensterreinigung dazu?
Das hängt vom Auftrag ab. Innerhalb einer Unterhaltsreinigung und ohne technische Hilfsmittel gehört sie zum Unterhalt, sonst laut Gesamtarbeitsvertrag zur Spezialreinigung.
Werden auch Kleider oder Autos gereinigt?
Nein. Die Anfrage gilt für Arbeiten in und an Gebäuden sowie für Teppiche und Polster. Kleider und Lederjacken gehören in eine Textilreinigung, Autos zu einem Fahrzeugaufbereiter.
Meine Arbeit steht nicht in der Liste. Was nun?
Wählen Sie im Formular «Andere Reinigung» und beschreiben Sie den Auftrag. Die Anfrage geht an bis zu drei Betriebe aus Ihrer Region. Nicht jeder Betrieb übernimmt jede Arbeit.
Kann ich mehrere Arbeiten in einer Anfrage verbinden?
Ja. Wählen Sie die Hauptarbeit und beschreiben Sie die übrigen im Feld «Auftrag» oder in der Nachricht an die Betriebe.
Was gilt bei Asbest?
In Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, ist laut Suva mit Asbest zu rechnen. Nennen Sie dem Betrieb das Baujahr und was dazu abgeklärt ist. Mehr dazu steht bei der Baureinigung.
Wie viele Offerten erhalte ich?
Bis zu drei. Ihre Anfrage geht an höchstens drei Reinigungsbetriebe aus Ihrer Region. Den Auftrag vergeben Sie direkt an den Betrieb Ihrer Wahl.
Für welche Regionen gilt die Anfrage?
Für die ganze Deutschschweiz, auch für eine Spezialreinigung in Zürich, Bern oder Basel. Mit Ihrer Postleitzahl geht die Anfrage an Betriebe aus der Region.
